Die Winterreifenpflicht ist sei dem 4. Dezember 2010 in Kraft.
Sie gilt für alle Kraftfahrzeuge, d.h. PKW, Autos.
Schwere Nutzfahrzeuge (Busse und Lkw der Fahrzeugklassen M2, M3, N2 und N3) müssen auf den Antriebsachsen Winterreifen aufziehen.
Ein M+S-Reifen gilt laut Gesetz als Winterreifen, auch Ganzjahresreifen fallen darunter.
Achten Sie auf die Kennzeichung/Symbol M+S, teilweise auch in Verbindung mit dem Bergpiktogramm mit Schneeflocke (Alpine Symbol).
Das Fahren ohne Winterreifen bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte zieht als Verstoß ein Bußgeld nach sich. Nach dem Regelsatz kostet dies 40 Euro.
Bei Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer fallen 80 Euro und der Eintrag eines Punktes im Verkehrszentralregister an.
Quelle: Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung